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Beitragsordnung

 

 

Die Beitragsordnung regelt gem. § 5 der Vereinssatzung alle Einzelheiten über die Pflichten der ordentlichen, der minderjährigen Mitglieder und der Ehrenmitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein.

Unter den Begriff " Beiträge " fallen Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühren.

Für Umlagen und Dienstleistungen bedarf es gesonderter Beschlüsse der Mitgliederversammlung.

Die Höhe der Beiträge wird von der ordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen.

Die festgesetzten Beiträge, Umlagen und sonstigen Dienstleistungen treten rückwirkend

zum 1. Januar des Jahres in Kraft, in dem der Beschluss gefasst wird.

Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann ein anderer Termin festgelegt werden.

 

Die Beiträge für die außerordentlichen Mitglieder werden durch besondere Vereinbarung zwischen dem außerordentlichen Mitglied und dem Vorstand des Vereins festgesetzt.

 

In der Mitgliederversammlung vom 17. April 2005 wurden folgende Beiträge beschlossen, die ab dem 1. Januar 2005 in Kraft treten.

 

1.         Jahresgrundbeiträge

 

               Beitrags-            Mitgliedsart                                                     Jahresbeitrag in EURO

               schlüssel                                                                    

   _________________________________________________________________________

 

                1                  Kinder, Schüler bis voll. 14. Lebensjahr                           28,--

                2                  Jugendliche vom 14 bis voll. 18 Lebensjahr                     34,--

                3                  Erwachsene ab vollendetem 18.Lebensjahr                     50,--

                      4                  Familien aktiv / passiv

                                    ( einschl. aller Kinder bis 18 Jahre)                             60,--

                5                  Wehr- und Zivildienstleistende, Studenten                       34,--

                                   Sozialhilfeempfänger ( nur mit Nachweis )

                6                  Rentner/Pensionäre auf Antrag                                       26,--

                7                  Auf Antrag vom Beitrag befreite Mitglieder                        0,--

                                   des Vorstandes und der Abteilungen

                 

                 8                Ehrenmitglieder                                                                        0,--

                9                  frei

              10                  Grundbeitrag für Familien inkl. aller                             120,--

                                   Abteilungsbeiträge

           

            Die Aufnahme-/ Verwaltungsgebühr beträgt zur Zeit    15,--  EURO 

 

Auf Antrag können die Beiträge für ordentliche Mitglieder vom Vorstand gestundet oder erlassen werden. Mitglieder, die aus sozialen oder anderen Gründen eine Beitragsstundung

bzw. einen Beitragserlass beantragen wollen, haben den entsprechenden Nachweis bis

zum 31. Oktober des der Beitragserhebung vorausgehenden Jahres zu erbringen.

Im Mitgliedsbeitrag ist die Sportversicherung beim Württ. Landessportbund ( WLSB ) enthalten.

           

2.         Abteilungsbeiträge

 

            Abteilungen erheben zur Deckung ihrer Ausgaben, auf Beschluss der Abteilungs-

            versammlung Abteilungsbeiträge, Umlagen und Aufnahmegebühren erheben.

            Abteilungsbeiträge werden für die aktive Teilnahme am Sportbetrieb der Abteilung oder

             Sportgruppe erhoben und sind zusätzlich zum Vereinsgrundbeitrag zu entrichten.

 

             

3.         Kursangebote für ordentliche und außerordentliche Mitglieder sowie

            Kursteilnehmer

 

            Für die Teilnahme an zeitlich begrenzten Kursen ist eine Kursgebühr zu entrichten,

           deren  Höhe von der jeweils veranstaltenden Abteilung im Einvernehmen mit dem

            Vereinsvorstand festgelegt wird.

            Sie richtet sich u.a. nach Dauer, Versicherungsprämie und sonstigen Aufwendungen.

            Es gelten die Teilnahmebedingungen der Kursausschreibung.

            Kursgebühren für Mitglieder müssen regelmäßig günstiger sein als für die Nichtmitglieder.

 

 

4.         Zahlungsweise, Mahnverfahren

 

a)     Der Jahresgrundbeitrag gem. Ziffer 1 ist im 1. Quartal des Geschäftsjahres fällig.

                        Der Beitragseinzug erfolgt in der Regel durch Abbuchung per

                        Lastschriftverfahren.

                        Abbuchungen sind nur vom Girokonto möglich. Gebühren, die durch fehlende

                        Deckung oder unrichtige Angabe der Bankdaten entstehen, sind vom Mitglied

                       zu tragen.

 

b)         Den Einzug der Abteilungsbeiträge nach Ziffer 2 regeln die Beitragsordnungen

            der Abteilungen.

 

c)         Mitglieder, die bisher nicht am Abbuchungsverfahren teilgenommen haben

            oder aus grundsätzlichen Erwägungen nicht am Einzugsverfahren teilnehmen

            haben ihre Beiträge nach Aufforderung durch den Verein auf das eitragskonto

           einzuzahlen.            

Das Beitragskonto des Vereins: 

Sparkasse Schwäbisch Hall - Crailsheim, Konto - Nr.: 88 644;

BLZ 622 500 30. 

 

Der Verein kann für diese Mitglieder eine Verwaltungskostengebühr in Höhe von 2 EURO erheben. 

                            Bei anzumahnenden Beitragsversäumnissen kann jeweils eine Mahn- und

                            Verwaltungsgebühr von  2 EURO erhoben werden.

           

d)         Bei einem Vereinsbeitritt eines ordentlichen oder minderjährigen Mitgliedes bis

            zum 30. Juni ist der volle, ab dem 1. Juli der halbe Jahresbeitrag gem. Ziffer 1 

            zu entrichten.

 

 

5.         Beitritt, Austritt

 

            Der Vereinsaustritt eines ordentlichen Mitglieds erfolgt durch schriftliche Mitteilung an den

            Vorstand bis spätestens 30. September des Geschäftsjahres und wird mit Ende des

            laufenden Kalenderjahres wirksam. Bei verspätetem Eingang laufen Mitgliedschaft und

            Beitragspflicht bis zum nächsten Kündigungstermin weiter.

 

 

6.         Inkraftsetzung

 

            Die Beitragsordnung tritt mit Beschluss der Mitgliederversammlung  vom  17.04.2005   in

            Kraft.

            Sie ersetzt die Beitragsordnung vom 17.03.2004

   

         gez. König, 1. Vorsitzender                            gez.      Lägler, Schriftführer